Privatversicherte
Für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte ist die Psychotherapie meist ohne Probleme möglich.
Die Kostenerstattung hängt immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie, welche Leistungen Ihr Tarif beinhaltet.
Mein Honorar richtet sich, unabhängig vom individuellen Versicherungstarif, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit 1.7.2024 gilt eine Gemeinsame Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, des Verbandes der privaten Krankenkassen und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.
Die bei den unterschiedlichen Antragsverfahren auftretende Fragen können wir sicher im Gespräch klären.
Selbstzahler
Sie entscheiden sich, die Kosten der Therapie selbst zu zahlen. Damit bleibt Ihre Behandlung Privatsache.
Die psychotherapeutische Behandlung kann ohne Formalitäten beginnen.
Vorteile:
Keine Weitergabe von Daten und Diagnosen an Kostenträger.
Eine Genehmigung der Therapie durch Gutachter entfällt.
Für die spätere Berufswahl oder den Wechsel in eine private Krankenversicherung entstehen keine Nachteile.
Das Honorar richtet sich nach der seit 1.7.2024 geänderten Abrechnungsempfehlung zur GOÄ. Entstehende Kosten besprechen wir vorher und schließen einen Behandlungsvertrag ab.